Größe von Aufzugfahrkörben nach Niedersächsischer Bauordnung

Die letzte Änderung der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung ergab, dass ab Oktober 2019 alle Personenaufzugsanlagen, die für Behinderte geeignet sind nun 2,1 m tief sein müssen (zuvor 1,4 m). Das…

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Aufzugsnorm EN 81-70:Juni 2021 Vorschriften für Aufzüge auch für Personen mit Behinderungen

Die überarbeitete DIN EN 81-70 hat einige wichtige Änderungen bzw. Erweiterungen gegenüber ihrer Vorgängerin erfahren. Besonders die Dinge wurden exakt beschrieben, die zuvor recht frei interpretiert werden konnten. Ein gutes…

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