Größe von Aufzugfahrkörben nach Niedersächsischer Bauordnung

Die letzte Änderung der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung ergab, dass ab Oktober 2019 alle Personenaufzugsanlagen, die für Behinderte geeignet sind nun 2,1 m tief sein müssen (zuvor 1,4 m). Das…

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