Größe von Aufzugfahrkörben nach Niedersächsischer Bauordnung

Die letzte Änderung der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung ergab, dass ab Oktober 2019 alle Personenaufzugsanlagen, die für Behinderte geeignet sind nun 2,1 m tief sein müssen (zuvor 1,4 m). Das ergibt sich aus der zugehörigen Eignungsbeschreibung, in der der Aufzug als krankentragengeeignet hergestellt werden muss. Das Ganze gilt immer dann, wenn es sich um genehmigungserforderliche Neu- oder Umbauten handelt. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Bewegungsraum vor der Aufzugstür ausreichend groß für eine 2,1 m lange Trage sein muss. Diese Vorschrift ist übergangslos ab Oktober 2019 einzuhalten.

Datum/Verfasser: 13.02.2020 Hartmut Mackensen

 

Aufzugsnorm EN 81-70:Juni 2021 Vorschriften für Aufzüge auch für Personen mit Behinderungen

Die überarbeitete DIN EN 81-70 hat einige wichtige Änderungen bzw. Erweiterungen gegenüber ihrer Vorgängerin erfahren. Besonders die Dinge wurden exakt beschrieben, die zuvor recht frei interpretiert werden konnten. Ein gutes Beispiel dazu ist die kontrastreiche Hervorhebung von Tastern. Wir sehen an vorhandenen Anlagen sehr oft eine Edelstahlplatte , in die eine Ruftaster eingebettet ist und beide Materialien sehen gleich oder zumindest sehr ähnlich aus. Und wenn nicht ein dünner Rahmen oder eine Fuge um den beweglichen Teil zu sehen wäre, dann würde das Ganze sicherlich designmäßig viele Menschen ansprechen, aber sehbehinderte Personen würden nicht einmal den Taster als solchen erkennen können. Hierzu gibt es nun klare Vorgaben in der aktuellen Norm. Es wird außerdem gefordert, dass die aktiven Teile eines Tasters hervorstehen müssen! Wir begrüßen diese interpretationsverhindernde Detailbeschreibung sehr. Erfahrungsgemäß werden sich Architekten und andere mit der Gestaltung beauftragte Personengruppen darüber ereifern, dass sie in ihrer künstlerischen Freiheit eingeschränkt werden, aber da sind ja noch wir Fachplaner. Wir „verteidigen“ die Vorgaben aus Normen, auch wenn es mal „heiß“ her geht.

Die überarbeitete EN 81-70 beinhaltet nun auch norminativ die Größe von Befelsgebern, andere Fahrkorbgrößen und größere Türen und deren Anordnung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang unbedingt, dass die DIN 18040 noch Forderungen enthält, die die Vorgaben aus dieser DIN 81-70 noch enger auslegen!

Zum Schluss möchten wir noch ergänzend hinzufügen, dass nunmehr die gleichen Höhenvorgaben für Handläufe und Taster  in der 81-70 enthalten sind, wie in der DIN 18040.

25.08.2021 Hartmut Mackensen