Die VDI 6017 kam im August 2015 überarbeitet neu heraus. In ihr wird, wie schon in der vorhergehenden Richtlinie, die Überwachung der Meldeleitung von der Brandmeldeanlage zur Aufzugsanlage gefordert. Üblicherweise befindet sich in der Brandmeldeanlage oder in deren Peripherie ein potenzialfreier Kontakt, der im Brandfall öffnet. Dieser Ruhestromkreis wird von der Aufzugssteuerung mit Spannung versorgt. Durch diese Schaltungsweise wird die Auslöseleitung der Aufzugsevakuierung auf Unterbrechung überwacht. Die Richtlinie verlangt aber zusätzlich eine Leitungsüberwachung auf Kurzschluss. Hierzu müssten entweder zusätzliche Adern am Ende mit einem definierten Widerstand beschaltet werden oder der Ruhestromkreis selbst. In beiden Fällen müsste die Aufzugssteuerung selbst die Überwachungsmessung ausführen, um ggf. die Evakuierungsfahrt zur letzten Fahrt in die Bestimmungshaltestelle und nachfolgenden Stillsetzung ausführen zu können.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass es derzeit keine Aufzugssteuerung auf dem deutschen Markt gibt, die die Kurzschlussüberwachung realisieren. Um dem Schutzziel näherzukommen werden wir Schaltbaustein der Brandmeldeanlage direkt an der Außenseite des Fahrschachtes/Maschinenraumes anbringen lassen und direkt unterhalb des Gehäuses das Meldekabel durch die Schachtwand führen. Innerhalb der Aufzuganlage ist eine Überwachung unserer Ansicht nach nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung vom Juni 2015 muss die Funktion der Evakuierungsmeldung direkt an der Brandmeldezentrale simuliert werden und nicht mehr durch einfaches Öffnen der Drahtklemme in der Aufzugssteuerung. Eine Prüfung der Kurzschlussüberwachung findet durch die ZÜS (Zulässige Überwachungsstellen, TÜV-Nord, TÜV-Süd, DEKRA, GTÜ…)bislang nicht statt.
Autor: Hartmut Mackensen, 23.12.2015