Feuerwehraufzüge

Oftmals werden wir mit dem Begriff Feuerwehraufzug konsultiert. Was ist das? Was ist dafür zu tun? Was kostet das? Und kann man eine Bestandsanlage anpassen?

Weil wir dazu nichts Brauchbares im Netz und der Fachbuchliteratur gefunden haben, sind wir zunächst so vorgegangen, nach Vorschriften und Vorgaben und Querverweisen zu suchen. Wir haben dann die einzelnen Aussagen zu bestimmten Themen gegenübergestellt.

Doch hier zunächst einiges Grundlegendes:

Ein Feuerwehraufzugug dient der Brandbekämpfung im Hause.
Er soll Feuerwehrleute und deren Ausrüstung zum Brandherd, bzw. kurz davor bringen.
Er dient nicht der Personenbefreiung
Während kein Brandalarm im Gebäude vorliegt, kann bzw. darf der Aufzug für den allgemeinen Betrieb freigegeben sein.

Wer fordert einen Feuerwehraufzug?
Es gibt z. B. eine Musterhochhausrichtlinie, die ab einer definierten Gebäudehöhe einen Feuerwehraufzug beschreibt. Diese Richtlinie ist aber in einigen Bundesländern nicht verbindlich eingeführt. Es kann auch in einer Baugenehmigung gefordert sein. Bei kommunalen Bauprojekten beziehen die genehmigenden Ämter ihre Texte und Vorgaben unter Mitwirkung der Feuerwehren. Deshalb kommen die Forderungen nach einem Feuerwehraufzug letztendlich von der Feuerwehr. Letztere sind natürlich auch diejenigen, die den Brand bekämpfen sollen, wozu dann der Aufzug eingesetzt werden soll.

Wie ist der Feuerwehraufzug auszuführen?
Ziel ist es, dass der Aufzug für bis zu 90 Minuten bei der Brandbekämpfung eingesetzt werden kann. Ansonsten sind die Anforderungen der Vorschriften, Merkblätter und Regeln dazu nicht einheitlich, da manche Aspekte nicht von allen berücksichtigt werden. Wir haben uns die Mühe gemacht und deshalb alle relevanten Vorgaben einmal tabellarisch gegenüber zu stellen:

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Zusammenfassung
Wie der Tabelle entnehmbar ist, werden einige Aspekte einer Anlage nicht von allen Regelwerken betrachtet. Das können aber durchaus k.o.-Kriterien sein. Am Beispiel des Löschwassers, möchten wir das hier einmal beschreiben:

Es soll mit baulischen Einrichtungen verhindert werden, dass Wasser in den Schacht einströmt! Das ist zum Beispiel mit Ablaufrinnen vor den Aufzügen wahrscheinlch machbar, wenn auch die Optik in den Geschossen sicherlich tangiert wird. Dieses Löschwasser darf aber keinesfalls einfach über die Kanalisation entsorgt werden, denn es ist durch den Brand kontaminiert worden. Wieviel Wasser kommt dort? Und wohin kann es abgeleitet werden?
In der Schachtgrube sollen nicht mehr als 50 cm Wasser stehen. Es soll baulich für einen Überlauf gesorgt werden. Hinter dem Überlauf dürfen dann wahrscheinlich notstromversorgte Pumpen stehen, die das Löschwasser weiterbefördern. Weil die Schachtgruben typischerweise an der tiefsten Stelle im Gebäude sind, ist neben den Schachtgrubenwänden das Erdreich, auf dem das Gebäude steht. Der „Überlauf“ ist somit nachträglich nur recht schwierig herstellbar. Interessanterweise ist der Aspekt des Löschwassers in der Grube, von der Berufsfeuerwehr Hannover nicht kommentiert worden. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Schachtgruben bis zur untersten Türschwelle volllaufen. Wenn dann der Aufzug die unterste Etage anfährt, dann setzt der Fahrkorb hart auf der Wasseroberfläche auf, was normalerweise zum Ausfall der Anlage führt (Schlaffseilmeldung, Fangauslösung usw.)
Wenn nun ein Aufzug gebaut wird, der nicht allen Wünschen der Feuerwehr entspricht. Darf dann das Gebäude betrieben werden? Hilft es, wenn im Vorfeld mit der Feuerwehr die Punkte abgestimmt werden? Unsere Erfahrung zeigt, dass das Maß aller Dinge die bauzulassende Behörde ist. Diese können aber von Bund, Land oder Kommune sein und nur letzterer arbeitet die Feuerwehr zu.

Wir empfehlen dringend, diese sensiblen Punkte sorgfältig und vor allem mit den richtigen Ansprechpartner abzusprechen. Die Haftung für ein Brandunglück hat immer der Betreiber und deshalb gehört es zu den Aufgaben von uns Fachplanern, ihn vor Schaden zu bewahren.

Autor: Hartmut Mackensen, 19.09.2016