Aufzugsunterfahrt vs. Aufzugsschachtgrube
Immer wieder fällt das Wort „Unterfahrt“ und gemeint ist eigentlich die Schachtgrube. Sinngemäß das Gleiche passiert bei Überfahrt und Schachtkopf. Der „Überfahrweg“ ist der Weg, den ein Fahrkorb über die Haltestelle hinaus nehmen kann, bis der Aufsetzpuffer erreicht wird. Das sind je nach Aufzugsart bis zu 25 cm. Es handelt sich um ein technisches Maß, das eine Relevanz zur Seillänge und der Puffereinbauhöhe hat. Das gilt sowohl für das obere Ende des Fahrschachtes (in diesem Fall setzt das Gegengewicht auf dem Puffer in der Schachtgrube auf) als auch für das untere Ende, wobei dann der Fahrkorb auf dem Schachtgrubenpuffer aufsetzt.
Wichtig: Überfahrwege (auch Überfahrten genannt) sind keine Schachtgrubentiefen oder Schachtkopfhöhen!
Die Schachtgrubentiefe wird grundsätzlich von der Oberkante der Aufzug-Türschwelle der untersten Haltestelle bis zur Grubensohle im Lichten gemessen.
Der Schachtkopf wird immer von der Oberkante der Aufzug-Türschwelle der obersten Aufzughaltestelle, im Lichten, bis unter die Decke des Fahrschachtes gemessen.
Autor: Hartmut Mackensen, 14.03.2016