Die neue Betriebssicherheitsverordnung vom Juni 2015

Betriebssicherheitsverordnung 2015

Die im Juli 2015 eingeführte Betriebssicherheitsverordnung verursacht derzeit noch Probleme in den verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten und der Umsetzung für die akkreditierten Stellen (DEKRA / TÜVs / GTÜ ….. und letztendlich für die verantwortlichen Betreiber / Arbeitgeber. Wir erwarten die angepassten Handlungsanweisungen in Form einer TRBS (Technische Regeln für Betriebsicherheit) Ende 2016. Bis dahin haftet natürlich leider und immer noch der Betreiber der Anlage(n).

Ein großes Problem stellt dabei die geforderte Anpassungen der „alten“ Anlagen an den „Stand der Technik“ dar. Dieser ist natürlich einem steten Wandel unterworfen und der ist bei Aufzügen dem Betreiber üblicherweise unbekannt. Einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen gibt es nicht mehr. Aber der Betreiber ist in der Haftung!

Es sollen vom Betreiber(!) Gefährdungspotentiale erkannt und ein Konzept zur Anpassung erstellt werden. Das ist immer dann gegeben, wenn die Anlage von anerkannten Regeln der Technik und(!) vom derzeitigen Stand der Technik abweicht. Wenn eine Abweichung entdeckt wird, dann ist eine Abhilfemöglichkeit/Änderung/Umbau zu spezifizieren und mit einem Zeitplan zur Umsetzung niederzuschreiben.

Wer diese Modifikationen definieren darf ist derzeit nicht vollends geklärt. Wer die Korrektheit der angedachten Modifikationen im Vorfeld verifizieren und die angedachten Zeitpläne bewerten darf, ist leider noch nicht definiert.

Hier ein überzeichnetes, aber allgemeinverständliches Beispiel dazu:

Es fehlt der sichere Zugang zur Schachtgrube einer Aufzugsanlage. Natürlich wäre eine korrekte Abhilfe wahrscheinlich eine Leiter, die kurzfristig eingebaut wird. Würde aber der Betreiber in sein Konzept formulieren, dass er eine Matratze zur Abfederung des Sprunges in die Grube legen würde und das Ganze erst in 3 Jahren, dann wäre das tatsächlich das geforderte Konzept. Es würde in das Aufzugsbuch eingelegt werden und niemand dürfte sich über die Inhalte ein offizielles Urteil erlauben. Das ist natürlich für alle Beteiligten unbefriedigend.

Es geht natürlich auch um Kosten. An der Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung wollen alle Prüfinstitutionen (ZÜS = Zugelassene Überwachungs Stellen, TÜVs, Dekra, GTÜ) neue oder zusätzliche Gebüren generieren. Die anbietenden und ausführenden Aufzugsfirmen wollen Modifikationen, Teile und Arbeitsstunden verkaufen usw.

Im Moment warten alle noch ab und oder versuchen in Zusammenkünften der Prüforganisationen und Aufzugsfirmen Licht ins Dunkel zu bringen. Also warten wir es ab. (Stand Dezember 2015)

Autor: Hartmut Mackensen, 18.12.2015