Größe von Aufzugfahrkörben nach Niedersächsischer Bauordnung
Die letzte Änderung der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung ergab, dass ab Oktober 2019 alle Personenaufzugsanlagen, die für Behinderte geeignet sind nun 2,1 m tief sein müssen (zuvor 1,4 m). Das…